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Direktion Verkehr
Die Direktion Verkehr wird von Kriminaloberrat Thomas Vogt geleitet.

Herrn Vogt unterstehen der Verkehrsdienst, das Kommissariat Verkehrsunfallprävention/Opferschutz und die Verkehrskommissariate 1 und 2. Zur Unterstützung ist dem Leiter der Direktion Verkehr eine Führungsstelle zugeordnet.

Die Direktion Verkehr ist zuständig für die Bearbeitung von Verkehrsunfällen, die präventive und repressive Verkehrsunfallbekämpfung sowie den Opferschutz für den Verkehrsbereich.

Führungsstelle

Die Führungsstelle unterstützt den Leiter der Direktion Verkehr. Ein Schwerpunkt der Aufgaben liegt im Bereich Verkehrsunfallanalyse und Verkehrsraumgestaltung. Sie bearbeitet darüber hinaus Anfragen von Organisationen außerhalb der Polizei und regelt die innere Organisation der Direktion.

Verkehrskommissariat 1

Das Verkehrskommissariat befasst sich mit Ermittlungen rund um den Straßenverkehr. Schwerpunktmäßig werden Verkehrsunfälle, Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeitenanzeigen bearbeitet, die zuvor vom Verkehrsdienst oder von der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz aufgenommen worden sind. Die Zuständigkeit des Verkehrskommissariats endet mit der Abgabe der Vorgänge an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle.

Verkehrskommissariat 2

Das Verkehrskommissariat 2 ist für die Aufnahme schwerwiegender Verkehrsunfälle, bei denen Menschen lebensgefährlich verletzt voder getötet wurden.

Verkehrssicherheitsberatung

Ein weiterer Bestandteil der Direktion Verkehr ist die Verkehrssicherheitsberatung. Hier erfolgen Beratungen rund um die Sicherheit im Straßenverkehr in Kindergärten, Schulen, Organisationen, bei interessierten Gruppen oder einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. So werden zum Beispiel in Schulen Fahrrad- und Mofaausbildungen angeboten.

Ausführliche Informationen und Kontaktdaten der Verkehrssicherheitsberater finden Sie unter der Rubrik "Aufgaben/Verkehr".

Verkehrsdienst

Der Verkehrsdienst ist im gesamten Hochsauerlandkreis zuständig für die repressive Verkehrsüberwachung und nimmt diese Aufgabe in enger Kooperation mit den lokalen Polizeiwachen war. Beispielsweise zählen hierzu Geschwindigkeitskontrollen, Alkoholkontrollen und die Ahndung anderer Verkehrsverstöße. Weiterhin überwacht der Verkehrsdienst alle Arten von Sonderverkehren, Schwertransporten und Gefahrguttransporten sowie den gewerblichen Güterkraftverkehr und die entsprechenden Sozialvorschriften (zum Beispiel die Lenk- und Ruhezeiten).

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