Waffengesetz und Waffenrecht

    Den Umgang mit Waffen regelt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Waffengesetz, welches durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 seine bis heute gültige Struktur erhielt und das bis dahin gültige Waffengesetz aus dem Jahre 1976 ablöste. Als spezialgesetzliches Gefahrenabwehrrecht dient es dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll dazu beitragen, dass Gefahren, die aus dem Umgang mit Waffen entstehen können minimiert beziehungsweise ausgeschlossen werden.

    Ziel ist es daher insbesondere, den privaten Erwerb und den Besitz von Waffen zu reglementieren und dem illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz vorzubeugen. Als weitere gesetzliche Grundlage ergänzt die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) diese Regelungen. Weiterhin sind die Waffenbehörden durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu einem einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes angehalten.

    Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz regelt verschärfte Prüfungen - Verfassungsschutz muss beteiligt werden

    Das 3. Gesetz zur Änderung des Waffenrechts und weiterer Vorschriften (3. WaffRÄndG) ist am 19. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit sind am 20. Februar 2020 folgende verschärfte Regelungen in Kraft getreten:

    Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung wird bei der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis als auch bei der turnusmäßigen Regelüberprüfung (§ 4 Abs. 3 WaffG) durchgeführt. Die Waffenbehörden sind nunmehr verpflichtet, im Rahmen dieser Prüfung neben der Polizei und anderen Stellen auch die zuständige Verfassungsschutzbehörde zu beteiligen (§ 5 Abs. 5 WaffG).

    Darüber hinaus gelten Mitglieder von Vereinigungen, die verfassungsfeindliche oder extremistische Ziele verfolgen, als in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG). Das heißt, dass die Waffenbehörden ihnen beantragte Erlaubnisse verweigern sowie bereits erteilte Erlaubnisse entziehen können.

    Waffenhersteller und -händler werden dazu verpflichtet, Informationen zu Waffen im Nationalen Waffenregister zu speichern. Damit soll sichergestellt werden, dass der gesamte Lebenszyklus von Waffen und deren wesentlichen Teilen durch die Sicherheitsbehörden nachzuvollziehen ist.

    Informationen zu den Änderungen des Waffenrechts.

    Ansprechperson Waffenrecht in Ihrem Kreis

    Polizeibeamter baut Schrotflinte auseinander

    Jede Kreispolizeibehörde verfügt über eine eigene Waffenbehörde. Diese kümmert sich um Ihre Belange zum Thema Waffenrecht und um die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse.

    Das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz. Die Ausführung des Waffengesetzes obliegt jedoch den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen ist dies durch eine Durchführungsverordnung geregelt. Die Waffenbehörden sind in den Zentralabteilungen bei den Kreispolizeibehörden angesiedelt. Diese sind für die Durchführung des Waffenrechts und für die Erlaubniserteilung zuständig.

    Wachenfinder

    Welche Kreispolizeibehörde ist für mich zuständig?

    Der Umgang mit Waffen, insbesondere der Umgang mit Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen, bedarf in vielen Fällen einer behördlichen Erlaubnis. Für Sie ist die Kreispolizeibehörde zuständig, in deren Bereich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt liegt.

    Eine Übersicht aller Kreispolizeibehörden mit allen Internetadressen finden Sie hier.

    Infoblatt Waffenkalender

    Immer mehr Bürgerinnen und Bürger besitzen Waffen und andere gefährliche Gegenstände. Die Anträge auf einen kleinen Waffenschein haben sich seit einiger Zeit vervielfacht und die Polizei registriert, dass Messer oder ähnlich gefährliche Gegenstände vermehrt im Umlauf sind. Bei der baulichen Ausgestaltung von Messern und sonstigen Gegenständen sind der Phantasie der Hersteller kaum Grenzen gesetzt, sodass die waffenrechtliche Einstufung nicht immer einfach ist.

    Das Faltblatt "Waffenkalender 2020" informiert über die aktuellen waffenrechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit Waffen. Es ist in vier Bereiche aufgeteilt. Die ersten drei Bereiche behandeln die unterschiedlichen Waffengattungen des Waffengesetzes:

    • Schusswaffen/gleichgestellte Gegenstände
    • tragbare Gegenstände
    • Verbotene Waffen

    und zeigen passende Beispiele auf. Dargestellt werden außerdem die unterschiedlichen Sanktionsnormen.

    Komplettiert wird die Übersicht durch ein Fußnotenverzeichnis, welches waffenrechtliche Begriffe erläutert und weiterführende Hinweise gibt.

    Online-Dienste für Unternehmen bzw. Gewerbetreibende

    Im Wirtschafts-Service-Portal-NRW (WSP.NRW) wurden die Online-Dienste „Schießstätten“ und „Waffen“ freigeschaltet. Die Online-Dienste bzw. Verwaltungsleistungen sind für Unternehmen bzw. Gewerbetreibende von Interesse, die unter die Regelungen des Waffenrechts fallen