Der Mann konnte sich nicht ausweisen und hatte gegenüber den Bahnkontrolleuren zunächst mutmaßlich falsche Angaben zu seiner Person gemacht. Als er diese gegenüber den Polizisten wiederholte, wollten diese ihn zur Klärung seiner Personalien mit zur Wache nehmen.
Der 23-Jährige sperrte sich dagegen, riss die Arme weg und versuchte, sich der Maßnahme mit aller Kraft zu entziehen. Nachdem die Beamten ihm Handschellen angelegt hatten, brachten sie ihn ins polizeiliche Gewahrsam. Dort ermittelten sie die korrekten Personalien. Dabei entdeckten sie, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl vorlag.
Da er während der Befragung den Eindruck erweckt hatte, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen, wurde ihm auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun mit mehreren Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Erschleichens von Leistungen auseinandersetzen.