Die Unterstützung durch Sie als Arzt ist für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung von entscheidender Bedeutung. Nur durch die Entnahme von Blutproben nach den Regeln der ärztlichen Kunst ist die Verfolgung und Ahndung unterschiedlicher Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten möglich.
Auch eine Ingewahrsamnahme zum Schutz des Betroffenen oder zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann nur erfolgen, wenn im Zweifelsfall durch Sie als Arzt entschieden wird, dass die jeweilige Person gewahrsamsfähig ist.
Die Vergütung für die von der Polizei veranlassten Leistungen bei Blutentnahmen (Feststellung von Alkohol, Medikamenten, Drogen im Blut) und bei Untersuchungen der Gewahrsamsfähigkeit erfolgt, in der Regel nach dem 1,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich können ggfs. weitere Entschädigungen wie Wegegeld, Reiseentschädigung und Abwesenheitsgeld in Anspruch genommen werden.
Die für die Blutentnahme notwendigen Materialien werden Ihnen durch die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis zur Verfügung gestellt.
Aufgrund von Erfahrungswerten der letzten drei Jahre ist im gesamten Kreisgebiet mit durchschnittlich 590 Blutprobenentnahmen pro Jahr zu rechnen. Etwa die Hälfte der Blutentnahmen wurde zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr entnommen, wobei der Einsatztag in 66% der Fälle auf einen Werktag fiel.
Für die Untersuchungen zur Gewahrsamsfähigkeit ergab sich ein Durchschnittswert von 110 Fällen pro Jahr.
Als Haupteinsatzgebiet können die Bereiche Arnsberg, Brilon und Meschede genannt werden.
Wenn Sie sich vorstellen können, uns als Blutprobenarzt zu unterstützen, freuen wir uns über die Zusendung des beigefügten Fragebogens, gerne auch per E-Mail an zvst.hochsauerlandkreis [at] polizei.nrw.de (zvst[dot]hochsauerlandkreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de).
Weitere Unterlagen wie beispielweise Abrechnungsvordrucke und Handlungsempfehlungen werden Ihnen vor einem eventuellen Einsatzbeginn selbstverständlich zur Verfügung gestellt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne per Mail oder unter Tel: 0291/9020-2138 zur Verfügung.