Der Umgang mit Waffen und Munition ist im Waffengesetz und seinen Anlagen geregelt. Demnach ist der Besitz und Erwerb anzeige- und genehmigungspflichtig. Die wichtigsten Regelungen sowie verschiedene Antragsformulare können Sie auf den Internetseiten der Polizei NRW und des Hochsauerlandkreises finden.
IM NRW / Jochen Tack
Waffenrecht