Sogenanntes „Geisterradeln“ bezeichnet das Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf Radwegen - ähnlich Geisterfahrern auf der Autobahn sowie das verbotswidrige Fahren auf Gehwegen. Immer wieder kommt es dabei zu riskanten Fahrmanövern und schweren Verkehrsunfällen mit anderen Rad- und/oder Autofahrenden, die gravierende Verletzungen verursachen können. Nicht selten zieht sich der Geisterradler selbst gewaltige gesundheitliche Schäden zu.
Auf Geh-/ und Radwegen, die nur in eine Richtung freigegeben sind, entstehen durch die geringe Breite des Weges und darauf entgegenkommenden Geisterradlern gefährliche Situationen. Insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen rechnen Autofahrende oft nicht mit Verkehr aus der „falschen“ Richtung. Wer zum Beispiel mit seinem Fahrzeug abbiegen möchte, konzentriert sich oft nur auf den Verkehr in der vorgeschriebenen Fahrt- oder Gehrichtung. Gefahrensituationen entstehen aber vor allem dann, wenn Radfahrende als Geisterradler, unbemerkt aus der „unerlaubten“ Richtung kommen.
Die Polizei Köln schließt sich der Geisterradler-Kampagne der Fachhochschule Erfurt an:
Nehmen Sie Rücksicht auf Andere - seien Sie kein Geisterfahrer!
Weitere Informationen zur Kampagne.