Langfinger sind immer unterwegs
Taschendiebe suchen die enge und treten besonders bei Menschenansammlungen auf. Sie nutzen das Gedränge, suchen sogar körperlichen Kontakt, und greifen sich blitzschnell Ihre Geldbörse oder Ihr Handy. Vorsicht! Tragen Sie Wertsachen in den Innentaschen Ihrer Kleidung oder in verschlossenen Hand-, Bauch-, Gürteltaschen. Bleiben Sie misstrauisch, wenn Ihnen Fremde allzu vertraulich „auf die Pelle“ rücken. Sie sind nicht unfreundlich, das ist gesunder Menschenverstand. Geben Sie Taschendieben keine Chance. Signalisieren Sie: Meins bleibt meins.
Vorsicht vor K.O.-Tropfen!
Die im Volksmund als K.O.-Tropfen bekannten Flüssigkeiten sind farb- und geruchlose, chemische Substanzen. Unbekannte mischen ihren Opfern die Tropfen in Getränke und machen sie damit willen- oder sogar bewusstlos, um sie zu berauben oder zu vergewaltigen.
Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der unbewussten Einnahme beginnen die Tropfen zu wirken: Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wacht später auf und kann sich an nichts erinnern ("Filmriss").
Mit den folgenden Tipps können Sie sich vor K.O.-Tropfen schützen:
• Getränke bei der Bedienung bestellen und nur selbst entgegennehmen.
• Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
• Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
• Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
• Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
• Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
Hat man den Verdacht, dass einem K.O.-Tropfen verabreicht wurden z.B. weil man motorische oder psychische Auffälligkeiten verspürt, die man sich nicht erklären kann, sollte man schnellstens einen Arzt oder die nächste Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. K.O.- Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum in Urin oder Blut nachgewiesen werden.
Die Verabreichung von K.O.-Tropfen stellt im Regelfall eine gefährliche Körperverletzung gemäß Paragraf 224 des Strafgesetzbuchs (StGB) dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Das setzt voraus, dass Sie bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten und möglichst schnell Blut und Urin auf das Vorhandensein von K.O.-Tropfen untersuchen lassen.
Scheuen Sie sich nicht, schon beim bloßen Verdacht auf Verabreichung von K.O.-Tropfen die Polizei zu alarmieren, zum Beispiel über den Notruf 110.
Kein Alkohol im Straßenverkehr
Schon geringe Mengen Alkohol trüben die Sinne und beeinflussen das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen. Auch wenn Sie glauben, noch sicher fahren zu können, lassen Sie bitte Ihr Fahrzeug stehen und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Halten Sie auch Freunde davon ab, sich angetrunken ans Steuer zu setzen.
Helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
Im Karneval sind viele Menschen unterwegs. Nicht alle sind freundlich, manche haben mehr getrunken als sie vertragen, manche sind im Gedränge gestürzt oder sonst zu Schaden gekommen. Egal ob Gewalttat, Unglück oder andere Notlage: fünf Tipps, mit denen Sie helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen:
• Ich fordere Andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf.
• Ich organisiere Hilfe unter Notruf 110.
• Ich kümmere mich um Opfer.
• Ich beobachte genau, präge mir Tätermerkmale ein.
• Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung.
Nein ist Nein
Karneval ist ein Fest des Miteinanders. Menschen verkleiden sich bunt und fröhlich und nehmen eine andere Rolle an. Männer und Frauen singen, schunkeln und tanzen gemeinsam. Das ist an diesen Tagen normal und setzt Vertrauen voraus. Es hat keine tiefere Bedeutung und ist auch keine Einladung für körperliche Annäherung. NEIN ist NEIN, das muss respektiert werden. Wichtig ist, höflich zu bleiben, den Anderen zu respektieren und niemals Zwang anzuwenden.