Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Opferschutz
Opferschutzbeauftragte der Polizei im Hochsauerlandkreis
Die Opferschutzbeauftragten helfen sowohl Opfern von Straftaten als auch Opfern von Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen.

Opferschutz und Opferhilfe sind feste Bestandteile polizeilicher Arbeit in Nordrhein-Westfalen. Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte wird über die Grundsätze des Opferschutzes und der Opferhilfe informiert. Der polizeiliche Umgang mit Kriminalitäts- und Unfallopfern basiert auf drei Grundsätzen:

  • Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Kriminalität und Verkehrsunfällen befinden können
  • Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten
  • Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Verfahrens.

Die Hauptaufgabe der im Opferschutz tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besteht darin, auf regionaler Ebene Netzwerke mit Hilfeeinrichtungen wie Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, dem "Weißen Ring e.V.", Drogenberatungsstellen, Kirchen und anderen Einrichtungen, zu initiieren und zu unterstützen. Auf lokaler und regionaler Ebene haben sich vielerorts kompetente und wirksame Kooperationen etabliert, an denen auch die Versorgungsverwaltung, die Justiz, fachtherapeutische Beratungsstellen u.a. mitwirken.

Alle Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen setzen für die Aufgaben des polizeilichen Opferschutzes und die Vermittlung von Opferhilfe speziell geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ein. Diese haben eine Schlüsselfunktion für den professionellen Opferschutz der Polizei: Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema "Opferschutz und Opferhilfe".

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110