Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Asservate Waffen
Waffenrecht
Hinweise zum bestehenden Waffenrecht.

Der Umgang mit Waffen und Munition ist im Waffengesetz und seinen Anlagen geregelt. Demnach ist der Besitz und Erwerb anzeige- und genehmigungspflichtig. Die wichtigsten Regelungen sowie verschiedene Antragsformulare können Sie auf den Internetseiten der Polizei NRW und des Hochsauerlandkreises finden.

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