Die DNA-Reihenuntersuchung

LKA NRW
Die DNA-Reihenuntersuchung
355 Männer, die im Oktober 1991 oder zuvor Bezüge nach Köln-Poll hatten und in der möglichen Altersgruppe des Täters sind, erhalten eine Einladung.

Ein Direktabgleich der Speichelprobe mit der Tatortspur kann dazu führen, dass Spurenverursacher ausgeschlossen und die Ermittlungen immer weiter auf den Täter fokussiert werden können.

Mittlerweile ist es sogar möglich genetische Verwandtschaftsverhältnisse über eine DNA-Probe zu bestimmen - ein vielversprechender Ansatz.



WICHTIG: Eine abgegebene Probe wird ausschließlich mit der am Tatort gefundenen DNA abgeglichen und im Hinblick auf die Verwandtschaftsverhältnisse überprüft. Es erfolgt KEINE Speicherung.

Wer wird alles zur DNA-Reihenuntersuchung eingeladen?

Mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes Köln werden alle Personen um eine Speichelprobe gebeten, die dem Täterprofil entsprechen.

Das heißt, dass nur männliche Personen eingeladen werden, die einen Bezug nach Köln-Poll haben bzw. hatten und zum Tatzeitpunkt 14-75 Jahre alt waren.

Frauen und Männer anderer Altersgruppen werden aus rechtlichen Gründen nicht eingeladen.

Bin ich zur Teilnahme verpflichtet, wenn ich eingeladen werde?

Die Entnahme Ihrer Speichelprobe kann nur dann erfolgen, wenn Sie die Einverständniserklärung unterschreiben.

Ihre Mithilfe ist sehr wünschenswert, weil das Verbrechen dadurch aufgeklärt werden kann.

 

Was geschieht mit meinen Daten, meinem DNA-Profil und meiner Speichelprobe?

Ihre Speichelprobe wird anonymisiert zum Landeskriminalamt NRW gesandt. Nach dem Abgleich mit der tatrelevanten DNA werden die Speichelprobe und Ihre persönlichen Daten restlos vernichtet.

Ihr DNA-Profil wird also nur für diesen Einzelfall verwendet. Es findet weder eine Speicherung noch ein Abgleich mit anderen Fällen statt.

Was passiert, wenn die Untersuchung ergibt, dass ich zum Täter in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen könnte?

In diesem Fall werden Ermittlungen in Ihrem Verwandtschaftskreis erforderlich, die im Einzelfall auch eine persönliche Kontaktaufnahme mit Ihnen beinhalten können.

 

Warum wird die DNA-Reihenuntersuchung erst jetzt durchgeführt?

Zum Zeitpunkt des Verbrechens waren die wissenschaftlichen Methoden noch nicht so weit, dass die DNA so gut analysiert werden konnte, um den Spurenverursacher oder eine mit ihm verwandte Person erkennen zu können. Dies ist erst jetzt möglich.

Zudem hat sich die Gesetzeslage geändert. Erst seit 2017 dürfen Verwandtschaftsverhältnisse erkannt und verwertet werden.

Welche Informationen aus der DNA werden verwendet?

Das im Labor erstellte DNA-Profil lässt allein die direkte Spurenzuordnung sowie die Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen zum Spurenverursacher

zu. Informationen über körperliche Merkmale (z. B. Haut- oder Haarfarbe) oder Erbkrankheiten der Teilnehmer werden daraus nicht abgeleitet.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110