Ein Direktabgleich der Speichelprobe mit der Tatortspur kann dazu führen, dass Spurenverursacher ausgeschlossen und die Ermittlungen immer weiter auf den Täter fokussiert werden können.
Mittlerweile ist es sogar möglich genetische Verwandtschaftsverhältnisse über eine DNA-Probe zu bestimmen - ein vielversprechender Ansatz.
WICHTIG: Eine abgegebene Probe wird ausschließlich mit der am Tatort gefundenen DNA abgeglichen und im Hinblick auf die Verwandtschaftsverhältnisse überprüft. Es erfolgt KEINE Speicherung.
Mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes Köln werden alle Personen um eine Speichelprobe gebeten, die dem Täterprofil entsprechen.
Das heißt, dass nur männliche Personen eingeladen werden, die einen Bezug nach Köln-Poll haben bzw. hatten und zum Tatzeitpunkt 14-75 Jahre alt waren.
Frauen und Männer anderer Altersgruppen werden aus rechtlichen Gründen nicht eingeladen.
Die Entnahme Ihrer Speichelprobe kann nur dann erfolgen, wenn Sie die Einverständniserklärung unterschreiben.
Ihre Mithilfe ist sehr wünschenswert, weil das Verbrechen dadurch aufgeklärt werden kann.
Ihre Speichelprobe wird anonymisiert zum Landeskriminalamt NRW gesandt. Nach dem Abgleich mit der tatrelevanten DNA werden die Speichelprobe und Ihre persönlichen Daten restlos vernichtet.
Ihr DNA-Profil wird also nur für diesen Einzelfall verwendet. Es findet weder eine Speicherung noch ein Abgleich mit anderen Fällen statt.
In diesem Fall werden Ermittlungen in Ihrem Verwandtschaftskreis erforderlich, die im Einzelfall auch eine persönliche Kontaktaufnahme mit Ihnen beinhalten können.
Zum Zeitpunkt des Verbrechens waren die wissenschaftlichen Methoden noch nicht so weit, dass die DNA so gut analysiert werden konnte, um den Spurenverursacher oder eine mit ihm verwandte Person erkennen zu können. Dies ist erst jetzt möglich.
Zudem hat sich die Gesetzeslage geändert. Erst seit 2017 dürfen Verwandtschaftsverhältnisse erkannt und verwertet werden.
Das im Labor erstellte DNA-Profil lässt allein die direkte Spurenzuordnung sowie die Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen zum Spurenverursacher
zu. Informationen über körperliche Merkmale (z. B. Haut- oder Haarfarbe) oder Erbkrankheiten der Teilnehmer werden daraus nicht abgeleitet.