Als pornografisch ist laut Bundesgerichtshof eine Darstellung anzusehen, „wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt“.
Vereinfachte Erklärung: Eine Sex-Szene in einem Samstagabendfilm der öffentlich rechtlichen Fernsehprogramme gehört in der Regel eher in den Bereich Kunst / Erotik und nicht in der Bereich Pornographie.
Bei Pornographie geht es um die exakte Darstellung sexueller Handlungen in jeglicher Art und Weise.
Pornographie ist mit Erwachsenen und für Erwachsene!
Pornographie ist für Kinder und Jugendliche verboten!
Kinderpornographie
Darunter werden Bilder, Videos, auch Schriften oder Zeichnungen verstanden, die sexuelle Handlungen von unter 14-Jährigen zeigen. Hierzu zählen neben klar erkennbaren pornographischen Schriften, auch sogenannte Posing-Darstellungen. Es handelt sich dabei um Darstellungen nackter oder aufreizend gekleideter Kinder in altersuntypischer, sexuell bezogener Pose.
Verboten sind: Besitz, Erwerb, Verbreitung, Herstellung
Kinderpornographische Darstellungen sind weltweit strafbar! Sie zeigen den sexuellen Missbrauch von Kindern.
Jugendpornographie
Als Jugendpornografie werden pornografische Darstellungen bezeichnet, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren zeigen. Hierzu zählen auch Posing-Darstellungen.
Verboten sind: Besitz, Erwerb, Verbreitung, Herstellung
Bei Kinder- und Jugendpornographie ist es nicht entscheidend, ob die Darstellung freiwillig ist oder nicht!
Auch ungefragt kann man über soziale Medien Pornographie zugesandt bekommen oder beim Surfen auf solchen Seiten landen. Dabei können die Bilder ohne eigene Speicherabsicht auf dem Gerät abgelegt werden, was einen Besitz darstellen könnte. (Beispielsweise, wenn WhatsApp Anhänge automatisch in der Galerie gespeichert werden oder angesehene Bilder im Cache). Auch beim sexualisierten Schreiben über Chats (Sexting) dürfen Kinder und Jugendliche keine Nacktbilder von sich herstellen und verbreiten, denn auch damit ist der Tatbestand der Kinder-und Jugendpornographie erfüllt.
Tierpornographie
Sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren. Hier ist die Verbreitung verboten.
Gewaltpornographie
Sexuelle Handlungen zwischen Menschen mit Gewaltelementen. Hier sind die Bereiche, die erlaubt und nicht erlaubt sind, fließend. Hier spielt es eine Rolle, ob die erwachsenen Teilnehmer freiwillig agieren. Die Verbreitung ist verboten.
Pornographie darf Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren nicht zugänglich gemacht, angeboten oder überlassen werden.
Kinder und Jugendliche sollen geschützt werden. Es ist damit also beispielsweise verboten, in einem Gruppenchat, in dem unter 18jährige sind, pornographische Inhalte zu teilen.
Handlungsempfehlung
Tatsächlich haben viele Kinder und Jugendliche durch das Internet einen fast unkontrollierten Zugriff auf Pornographie und haben nach polizeilicher Erfahrung, sehr viel auf ihren Geräten. Lassen Sie Ihre Kinder damit nicht alleine! Immer mehr Beratungsstellen im HSK haben eigene Fachkräfte für den Bereich Sexualpädagogik.